Lienbacher Gesellschaft m.b.H.
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Crefo-Nr. 9130031571
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Name:
Lienbacher Gesellschaft m.b.H.
Adresse:
Nonntaler Hauptstraße 120
5020 Salzburg
Firmenbuchnummer:
FN 63934 x
UID-Nummer:
ATU33830502
Beginndatum der Rechtsform:
10.11.1980
Tätigkeitsbeschreibung:
Steinmetzgewerbe;
Handelnde Personen
Geschäftsführer
alleinvertretungsberechtigt
Gesellschafter
Anteil: 80,00%
Anteil: 20,00%
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
Bonitätsauskünfte & InkassoFirmenbuchauszug
Amtlicher und aktueller Firmenbuchauszug angeboten durch die FirmenABC Marketing GmbH – offizielle Verrechnungsstelle der Republik Österreich.
Firmenbuchauszug / €11,- (exkl. USt.)Inhalte des amtlichen Firmenbuchauszuges
Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz gemäß dem Bundesgesetz BGBL Nr. 10/1991 und enthält die laut Firmenbuchgesetz vorgesehenen Eintragungen in das Firmenbuch.
Der amtliche und aktuelle Firmenbuchauszug wird durch die FirmenABC Marketing GmbH als Offizielle Verrechnungsstelle der Republik ÖSTERREICH angeboten und bestätigt die Identität einer Firma und ihre Funktionsträger.
Inhalte eines Firmenbuchauszuges
- Firmenname und Rechtsform
- Firmensitz (Geschäftsanschrift)
- Firmenbuchnummer
- Datum der Eintragung
- Geschäftsführung
- Prokura
- Funktionsträger und ihre Vertretungsbefugnisse
- Gesellschafter (und welche Anteile sie halten)
- Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Satzungen
- Kapital der Gesellschaft (je nach Rechtsform)
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Bewertungen
Bewertung schreibenWerner Stimm
am 30.05.2019
Lange Wartezeiten bis zur Durchführung der Arbeiten
Weil der Grabstein meiner Familie im Laufe der Zeit locker und Mitte November 2018 von der Friedhofsverwaltung Morzg umgelegt wurde, beauftragte ich am 28.11.2018 von Wien aus, wo ich lebe, die Steinmetz-Firma Lienbacher mit der neuerlichen Befestigung, sowie dem neu Setzen der Einfassung. Gesamtkosten 720,-- €. Als ich Anfang Februar nach Salzburg kam, musste ich feststellen, dass die Arbeiten noch nicht durchgeführt wurden. Man erklärte mir, dass im Winter keine Arbeiten durchgeführt werden, was ich akzeptierte. Bei meinem nächsten Besuch in Salzburg am 16.4.2019 (Osterwoche) musste ich feststellen, dass noch immer nichts getan wurde, obwohl schon lange jeder Schnee geschmolzen und es frühlingshaft warm war. Da zu Ostern Verwandte aus Amerika nach Salzburg reisten und auch das Grab besuchen wollten, war dies sehr ärgerlich und ich fühlte mich von der Firma Lienbacher vernachlässigt. Ich stornierte daher schriftlich meinen Auftrag und ein anderes, kundenorientierteres Steinmetz-Unternehmen richtete noch am Gründonnerstag den Grabstein auf.
Was ich in Salzburg bei der Stornierung nicht wusste, da die schriftlichen Unterlagen zur Beauftragung in Wien waren, war, dass im Beauftragungsvertrag im Kleingedruckten stand: „Voraussichtlicher Termin Frühjahr 2019“. Daher akzeptierte die Steinmetzfirma Lienbacher die Stornierung nicht und schickte mir nach einigem Mailverkehr mittels ihres Rechtsanwalts eine Stornorechnung in der Höhe von 456,-- €, samt 64,80 Kosten für den Rechtsanwalt.
Rein rechtlich hatte die Steinmetzfirma Lienbacher recht und Zeit bis zum 21.6.2019 gehabt. Daher habe ich die geforderten Summen auch bezahlt. Der Leser dieser Zeilen möge aber selbst entscheiden, ob er bei der geschilderten Handlungsweise mit dem Steinmetzunternehmen Lienbacher GmbH etwas zu tun haben möchte.
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Lienbacher1470
am 04.07.2019
Selbstverschulden!
Sehr geehrter Herr Stimm!
Wir möchten die Gelegenheit nutzen hier ein paar Dinge klar zu stellen:
1.: Laut unterschriebener Auftragsbestätigung wurde der Termin für die Arbeiten mit Frühjahr 2019 beziffert. Das entspricht dem Zeitraum von 01. März bis 20. Juni 2019. Vertraglich gesehen war hier also alles im Rahmen.
Hätten Sie uns einen Wunschtermin bis Ostern kommuniziert, hätten wir den Auftrag natürlich bis dahin erledigen können. Ansonsten teilen wir uns die Aufträge innerhalb des vertraglichen Zeitraums selber ein.
2.: Ihre daraufhin folgende, vorschnelle und zudem freche Vorgehensweise, war absolut unnötig. Es lag keine Vertragsverletzung unsererseits vor, die Sie
zu einer Stornierung des Vertrags berechtigt hätte. Einfach trotz laufendem Vertrag einen anderen Steinmetz zu beauftragen und uns mit Gericht zu drohen, ist hier mit Sicherheit der falsche Weg. Daher folgte auch die
Entscheidung, schlussendlich den Rechtsweg einzuschlagen.
3.: Nach der durch unsere Rechtsvertretung gestellten Stornorechnung, die von Ihnen auch prompt beglichen wurde, kam von Ihnen die Bitte noch die Umrandung des Grabes zu richten. Wir haben diese Bitte jedoch aus folgenden Gründen ausgeschlagen: Wir hätten zum einen die Arbeiten
des anderen Steinmetzes wieder rückgängig machen müssen und zum anderen haben wir uns aufgrund Ihrer Vorgehens- und Ausdrucksweise im Vorfeld gegen eine weitere Zusammenarbeit mit Ihnen entschlossen.
Das hätte mit Sicherheit nur weitere Probleme mit sich gebracht.
Schade ist, dass Sie trotz Offenlegung der Fakten immer noch die Schuld bei anderen suchen und nicht einsehen, dass Sie den Ausgang der ganze Sache selbst verschuldet haben.
Die Geschäftsleitung Fa. Lienbacher Steinmetz
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