

MMag. Michael Fischer
in Salzburg
Karolingerstraße 1
5020 Salzburg
Über MMag. Michael Fischer
MMag. Michael Fischer ist Rechtsanwalt und Partner der pgf Prader Gottardis Fischer Rechtsanwälte GmbH mit Standorten in Innsbruck, Salzburg und Zell am See.
Mitarbeiterzahl:
Ein engagiertes Team von acht Mitarbeitern unterstützt Rechtsanwalt Fischer und die Partner der Kanzlei in der Betreuung der Mandanten.
Einzugsgebiet Mandanten:
Die Kanzlei ist schwerpunktmäßig im Bundesland Salzburg und in Tirol tätig.
Leistungen, Fachgebiete und/oder Spezialisierung:
Das Leistungsspektrum deckt zahlreiche Rechtsgebiete ab, insbesondere:
- • Gesellschaftsrecht
- • Liegenschafts- und Immobilienrecht
- • Unternehmensrecht
- • Bauträgerrecht
- • Vertragsrecht
- • Wirtschaftsrecht
- • Markenrecht
- • Zivilrecht
- • Maklerrecht
- • Erbrecht
Neben den allgemeinen Rechtsgebieten verfügt die Kanzlei über besondere Expertise in folgenden Bereichen:
- • Kaufvertragserstellung
- • Gesellschaftsgründungen und allgemeines Gesellschaftsrecht
- • Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- • Baurecht
- • Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- • Gewerblicher Rechtsschutz
Erfolgsfaktoren:
Die Kanzlei überzeugt durch moderne Beratung, fachliche Spezialisierung und wissenschaftliche Tiefe. Mit einer starken regionalen Verankerung an drei Standorten gewährleistet pgf Prader Gottardis Fischer Rechtsanwälte eine persönliche und individuelle Mandantenbetreuung. Strategische Begleitung in Unternehmens- und Immobilienfragen sowie flexible, kundenorientierte Lösungen in Bezug auf das Honorar unterstreichen den hohen Qualitätsanspruch.
Erwähnenswertes:
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Absicherung von Geschäftsführern. Die Haftung von Geschäftsführern ist in der Praxis oft komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Neben steuerlichen Pflichten ergeben sich zahlreiche Verpflichtungen unmittelbar aus dem GmbH-Gesetz, der Insolvenzordnung und einschlägiger Judikatur. Erfahrungsgemäß entstehen Haftungsfälle häufig nicht durch grobes Fehlverhalten, sondern durch fehlende oder unklare rechtliche Vorkehrungen. Typische Risikobereiche sind Gesellschafterkonflikte, Verträge mit Dritten, insolvenznahe Situationen oder Regressansprüche im Innenverhältnis.
Empfohlen wird eine rechtzeitige Überprüfung der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und Organpflichten. Klare Satzungsregelungen, rechtssichere Beschlussfassungen und individuell gestaltete Geschäftsführeranstellungsverträge tragen wesentlich dazu bei, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die pgf Rechtsanwälte begleiten Mandanten umfassend im Gesellschafts- und Unternehmensrecht – von der Vertragsgestaltung über die Absicherung von Geschäftsführerbefugnissen bis hin zur Vertretung in Haftungsverfahren. Damit wird die notwendige Rechtssicherheit für das Unternehmen und die persönliche Verantwortung geschaffen.
Zahlungsarten:
Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung – tariflich, pauschaliert oder auf Stundenbasis.
Suchbegriffe
- Gesellschaftsrecht
- Liegenschafts- und Immobilienrecht
- Unternehmensrecht
- Bauträgerrecht
- Vertragsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Markenrecht
- Zivilrecht
- Maklerrecht
- Erbrecht
Redaktionstipp FirmenABC
Haftungsfallen für Geschäftsführer – rechtzeitig absichern
Die Haftung von Geschäftsführern ist komplex und reicht weit über steuerliche Pflichten hinaus. Viele Verpflichtungen ergeben sich unmittelbar aus dem GmbH-Gesetz, der Insolvenzordnung und aktueller Judikatur. Häufig entstehen Haftungsfälle nicht durch grobes Fehlverhalten, sondern durch unklare oder fehlende rechtliche Vorkehrungen. Typische Risikobereiche sind Gesellschafterkonflikte, fehlerhafte Verträge mit Dritten, insolvenznahe Situationen oder Regressansprüche im Innenverhältnis. Eine rechtzeitige Überprüfung von Satzungen, Anstellungsverträgen und Beschlussfassungen kann entscheidend sein, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Die pgf Rechtsanwälte begleiten Sie umfassend im Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht – von der Vertragsgestaltung über die Absicherung von Geschäftsführerbefugnissen bis hin zur Vertretung in Haftungsverfahren. Die Experten schützen Sie nicht nur vor unliebsamen Überraschungen, sondern schaffen auch die nötige Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Verantwortung.
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